20 Mrz 2016

Neues Konzept zum Umgang mit wiederholten Regelverletzungen

Überall dort, wo viele Menschen zusammenleben und arbeiten, braucht es Regeln, um konflikt- und störungsfrei zu agieren. Das gilt auch für eine Schule und umso mehr, wenn es sich dabei, wie in unserem Fall, um eine sehr große Schule handelt.
Aus diesem Grund gibt es an unserer Schule Regeln, die in unserer „Schul- und Hausordnung“ und in weiteren Vorgaben und offiziellen Verordnungen verbindlich zusammengefasst sind.

Alle Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn jeden Schuljahres (neue Schülerinnen und Schüler bei Schuleintritt) oder zu gegebenen Anlässen auf diese Schul- und Hausordnung, die Schulbesuchsverordnung und darüberhinausgehende Klassenregeln hingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler, sowie ihre Eltern unterschreiben darüber hinaus zu Beginn jeden Schuljahres oder bei Schuleintritt im Schuljahresbegleiter die Regelungen zum „Erwünschten Verhalten“ und haben so Kenntnis zu Regelungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Es ist normal, dass es dennoch immer mal wieder zu Regelverstößen kommt. Aus diesem Grund, gibt es an der Schule ein abgestimmtes Verfahren und eine Vielzahl von Instrumenten aus den Bereichen „Information“, „Prävention“ und „Intervention“, die im Bereich „Regelverletzung“ und „Herausforderndes Verhalten“ zur Anwendung kommen. Dazu gehören:

  • Das Präventionskonzept „Konflikt-KULTUR“ mit einem verbindlichen Sozialtraining in Klasse 5
  • Eine regelmäßige Klassenratsstunde in Klasse 5-7
  • Das Arizona-Trainingsraumkonzept
  • Interventionsmaßnahmen der Schulsozialarbeit
  • Streitschlichter
  • Runde Tische aller Beteiligten

Im Falle einer schwerwiegenden oder wiederholten Regelverletzung wird gestuft mit folgenden Zuständigkeiten und Bezugs- bzw. Gesprächskreisen vorgegangen. Grundlage ist ein gestufter „Maßnahmenplan“ der den Lehrkräften als Übersicht zu Handlungsmöglichkeiten dient:

  1. Pädagogische Maßnahme durch die Fachlehrkraft (siehe Maßnahmenplan)
  2. Pädagogische Maßnahme durch Klassenleitung
  3. Elternbenachrichtigung/Elterngespräch mit Klassenleitung
  4. Gespräch Schüler – Schulsozialarbeit (evtl. mit Klassenleitung und Eltern)
  5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Rahmen von §90 Schulgesetz der Klassenleitung
  6. Klassenkonferenz
  7. Gespräch Schüler, Eltern, Schulleitung (evtl. mit Klassenleitung und Schulsozialarbeit)
  8. Einleitung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Rahmen von §90 Schulgesetz der Schulleitung

Es gilt: Außer bei besonders schwerwiegenden Fällen sollten eigentliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach §90 Schulgesetz nur zur Anwendung kommen, wenn vorgeschaltete pädagogische Maßnahmen keine Wirkung erzielten. Die Schulleitung wird erst bei wiederholten Verhaltensauffälligkeiten oder sofort bei sehr schwerwiegenden Verstößen eingeschaltet.

In einzelnen Fällen können dann als pädagogische Maßnahme auch Wiedergutmachungsmaßnahmen (Entschuldigungs- und Fallerörterungsschreiben, Sozialdienste, Sozialtraining) verhängt werden.

Pädagogisch schwierig, wird der Umgang mit dem Instrumentarium der Schule allerdings, wenn es sich um wiederholte Regelverletzungen und Verhaltensauffälligkeiten handelt und alle vorgeschalteten Maßnahmen keinen Erfolg brachten.

Hier wurde nun das Konzept im 2. Schulhabjahr 2015/16 erweitert:

Sollten sich in Zukunft durch einen Blick auf die schulische Vorfalldokumentation förderungswürdige Schülerinnen und Schüler abzeichnen, werden diese zunächst über eine Erhebung des Sozial- und Arbeitsverhaltens durch die Klassenleitung genauer beschrieben. Danach erfolgt über die vorliegenden Beobachtungen eine Förderplanung und die Zuweisung zu entsprechenden Trainingsangeboten.

Dies kann nur ein Angebot für betroffenen Eltern sein. Die Eltern werden entsprechend informiert und um Zustimmung gebeten. Die Schulleitung sieht diese Möglichkeit der Fördermaßnahmen im Sinne einer „Wiedergutmachung“ alternativ zu weiterem Vorgehen durch Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen an.

Sollten Eltern zustimmen sind derzeit folgende Trainingsangebote jeweils im zweiten Schulhalbjahr möglich (Kurse zeitlich befristet auf 6-8 Nachmittage):

  1. Konflikt-KULTUR – Intensivkurs
  2. Marburger Konzentrationstraining (ADS)
  3. Anti – Aggressions- und Coolnesstraining
  4. Geplant: ADHS – Verhaltenstraining (in diesem Bereich sind wir derzeit auf die Zusammenarbeit mit externen Anbietern angewiesen)

 

Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf diese Trainingsmaßnahmen. Ein Team der Schule versucht mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen kriteriengeleitet eine Auswahl zu treffen.

Natürlich schließt dieses neue Konzept nicht aus, dass bei plötzlich auftretenden besonderen Vorfällen direkt durch entsprechende Ordnungsmaßnahmen der Schulleitung interveniert werden muss.

Hier eine kleine Päsentation zum Konzept:

Umgang mit Regelverletzungen-Herausforderndes Verhalten-Elterninfo

 

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